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März 20, 2016 Manuela Vogt Nutztiere 0
Die Ziegenhaltung im Garten wird immer beliebter. Doch neben den baulichen Voraussetzungen gibt es auch einige behördliche Dinge zu regeln.
Ziegen sind gesellige und bewegungsfreudige Tiere. Sie benötigen mindestens einen Artgenossen, viel Platz und Klettermöglichkeiten. Ein Stall schützt vor Witterungseinflüssen wie Regen, Schnee und Sturm.
Für zwei Ziegen wird eine Auslauffläche von 2000qm empfohlen. Diese Wiese bzw. Garten muss gut eingezäunt werden, denn Ziegen sind Ausbruchskünstler. Sie kommen durch kleinste Lücken und treten instabile Zäune schnell hinunter, denn das Futter auf der anderen Seite des Zaunes ist für sie immer grüner als das eigene.
Ziegen lieben es zu klettern. Zu einer artgerechten Ziegenhaltung im Garten gehört deshalb ein großer Haufen Feldsteine oder eine ähnliche Klettermöglichkeit. Auch liegende Baumstämme sind hierfür geeignet. Das Anpflocken von Ziegen ist nicht tiergerecht und deshalb abzulehnen.
Ziegen sind zwar Wiederkäuer, grasen aber nicht wie Schafe und Kühe, sondern sind Konzentratselektierer. Sie zupfen sich hier und da etwas Fressbares ab und wählen dabei nur das schmackhafteste Grün. Gehölze gehören dazu, sodass junge Bäume und Büsche schon bald in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Tiere stehen viel auf den Hinterbeinen, um auch an höher hängendes Grünfutter zu gelangen. Sind keine Büsche und Bäume vorhanden, sollten regelmäßig Zweige gefüttert werden. Sie dienen gleichzeitig der Beschäftigung. Zusätzlich gibt es Heu, Rüben und anderes Frischfutter wie auch Kraftfutter nach Bedarf.
Zwischen den einzelnen Ziegenarten gibt es bei der Haltung kaum Unterschiede. Beliebt sind die Afrikanischen Zwergziegen. Wer in den Genuss von Ziegenmilch kommen möchte, entscheidet sich besser für die Deutsche Edelziege oder eine andere Milchziegenrasse.
Als Nutztiere sind Ziegen meldepflichtig. Ordnungs- bzw. Veterinäramt muss über die Haltung informiert werden. Halter bekommen eine Betriebsnummer und, falls noch nicht vorhanden, Ohrmarken. Normalerweise ist die reine Hobbyhaltung weniger bürokratisch als die Ziegenhaltung als Bestandteil der Landwirtschaft. Es wird aber in der Regel am Ende jeden Jahres eine Bestandsmeldung erwartet. Auch die Meldung bei der Tierseuchenkasse ist in vielen Bundesländern Pflicht.
Auch wenn keine Versicherungspflicht besteht, ist eine Tierhalterhaftpflicht zu empfehlen. Schnell ist es passiert, dass eine Ziege ausbricht und den Garten des Nachbarn durchwüstet.
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