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Nov. 25, 2016 Manuela Vogt Vögel, Wildtiere 0
Vogelgrippe in Deutschland – aktueller denn je. Beobachtungsgebiete, Sperrbezirke und Massentötungen stehen hierzulande auf der Tagesordnung.
2014 wurde das Vogelgrippevirus HPAIV H5N8 erstmals in Südkorea nachgewiesen. Danach folgten Japan, China und mehrere europäische Länder. Es ist für Vögel hochansteckend. Dass auch Menschen daran erkranken können kann niemand ausschließen. Dennoch ist bisher weltweit kein einziger Krankheitsfall beim Menschen bekannt geworden.
Als Vogelgrippe werden alle Infektionen bei Vögeln bezeichnet, deren Verursacher das Influenza-A-Virus ist. Es existieren aber viele Subtypen, die unterschiedlich gefährlich sind.
Die Vogelgrippe, die auch bei Hausgeflügel zu einem schnellen Tod führt, wie die z.B. das aktuelle Virus HPAI H5N8, wird als Geflügelpest bezeichnet.
Treten bei Vögeln auffälliges Verhalten mit Todesfällen auf, werden diese in Landeslaboren in der Nähe untersucht. Besteht der Verdacht, dass es sich um die Vogelgrippe handeln könnte, gehen die Proben weiter an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), einem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.
Wird bei den verstorbenen Vögeln das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen, wird um den Betrieb herum, aus dem die Vögel kommen, ein Sperrbezirk errichtet mit einem Radius von mindestens 3 km. Der gesamte Geflügelbestand des betroffenen Betriebs wird getötet. Die getöteten Vögel werden in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt. Abschließend muss alles gereinigt und desinfiziert werden. Besonders wichtig sind neben Schutzkleidung auch Barrieren wie Desinfektionsmatten u.ä., damit das Virus keinesfalls nach außen getragen wird.
Im gesamten Sperrbezirk dürfen Geflügelhalter ihre Tiere nicht mehr nach draußen lassen. Sie müssen im Stall bleiben bzw. in Volieren, die nach oben hin geschlossen sind und in die von außen keine Wildvögel eindringen können. Außerdem müssen Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Auch ein Handel bzw. das Verbringen der Vögel an einen anderen Ort ist nicht mehr erlaubt. Hunde müssen an der Leine geführt werden und auch Katzen sollen nicht mehr frei herumlaufen. Auch wenn sich Hunde und Katzen scheinbar nicht anstecken können, könnten sie doch das Virus verbreiten.
Um den Sperrbezirk herum werden weitere 7 km zum Beobachtungsgebiet erklärt, sodass mindesten 10 km im Umkreis des Vogelgrippe-Vorfalls besondere Maßnahmen herrschen. Auch hier gelten ähnliche Bedingungen wie im Sperrbezirk. In Sperrbezirken werden aber die Geflügelbestände regelmäßig kontrolliert und untersucht, um bei einem erneuten Fall schnell eingreifen zu können
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