Zuletzt aktualisiert September 25th, 2023 9:41 PM
Juni 04, 2018 Redaktion Allgemein, Exoten, Hunde, Katzen, Nagetiere, Nutztiere, Pferde, Tierbedarf, Tierschutz, Videos & Bilder, Vögel, Wildtiere 0
Aufgefundene Haustiere wie Hunde, Katzen, Kleintiere, Ziervögel und landwirtschaftliche Nutztiere fallen generell unter das Fundrecht (§§ 965 – 984 BGB). Somit hat der Finder das gefundene Tier unverzüglich dem Eigentümer zu übergeben bzw. den Fund der zuständigen Fundbehörde zu melden. Macht er dies nicht, macht er sich wegen Diebstahls nach § 242 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, denn das vermeintlich herrenlose Tier ist rechtlich eben nicht herrenlos (d.h. ohne Eigentümer), sondern wie sich aus § 965 BGB ergibt, weiterhin Hab und Gut des ursprünglichen Halters des Tieres.
Sollte man ein unbekanntes (Haus)tier ohne Begleitung auffinden, ist dieses mit großer Bitte im zuständigen Tierheim oder bei der nächsten Polizeidienststelle abzugeben. Diese nehmen die Personalien des Finders auf. Sollte der Besitzer bekannt sein, ist dieser über den Fund zu verständigen. Bestenfalls bringt man ihm das Tier zurück. Tierheime sind Organisationen , in denen verloren gegangene Tiere gesammelt“ werden. Somit können Haustierbesitzer, dessen Tier abhanden gekommen ist, sich an diese Einrichtungen wenden. Sollte man sich dazu entschließen, dass gefundene Tier einfach zu behalten, muss sich gemäß des Gesetz sechs Monate gedulden, bevor man es als Eigentum erwerben kann (§ 973 BGB). Stattdessen kann man das Tier in der Zeit, in der dessen Halter ermittelt wird, bei sich wohnen lassen. Wird der Besitzer in dieser Zeit ermittelt, muss man das Tier abgeben.
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