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März 23, 2016 Manuela Vogt Wildtiere 1
Die zur Vertreibung von Maulwürfen eingesetzten Mittel vertreiben nicht nur diese. Vor allem der Maulwurfschreck nervt, denn akustisch nehmen ihn auch Menschen wahr.
Im Kampf gegen den Maulwurf ist manch einem Gärtner alles recht, denn kaum jemand freut sich über die vielen Maulwurfshügel. Da Maulwürfe aber unter Naturschutz stehen, dürfen sie nicht getötet werden. So wird mit allen Mitteln versucht, die Tiere zu vertreiben. Es werden Buttermilch, Hundekot und ungenießbare Brühen in die Gänge geschüttet, Flaschen in die Löcher gesteckt und auf Eisenstangen im Boden gehämmert. Doch meistens hilft das alles nicht. Auch die Wirksamkeit des Maulwurfschrecks ist umstritten.
Maulwurfschrecks sind elektrische oder solarbetriebene Spieße, die in den Erdboden gesteckt werden. Sie geben je nach Modell Vibrationen und Geräusche im Ultraschallbereich von sich. Diese soll der Maulwurf angeblich nicht mögen und deshalb das Weite suchen.
Das Problem dieser Geräte ist die Lärmbelästigung, denn sie werden natürlich auch von Haustieren und manchmal auch von Menschen wahrgenommen. Wird das Geräusch unerträglich, so kann jeder seine eigenen Geräte problemlos entfernen. Doch was, wenn der Maulwurfschreck nervt, der dem Nachbarn gehört?
Im besten Fall stören den Nachbarn die Geräusche genauso und er entfernt die geräuschvollen Spieße von sich aus. Leider gibt es weniger empfindliche Menschen, die sich nicht bewusst sind, dass immer wiederkehrende Töne anderen zur Last fallen können. Aus diesem Grund sollte das Gespräch mit diesem Nachbarn gesucht werden, in dem freundlich darauf hingewiesen wird.
Es gibt kein Gesetz, das den Einsatz der Maulwurfschrecks verbietet. Es existieren lediglich allgemeine Ruhezeiten zwischen 20 Uhr und 7 Uhr wie auch an Sonn- und Feiertagen, auf die sich jeder berufen kann. Eine Mittagsruhe gibt es nicht mehr. Sollte es zu nächtlichen Ruhestörungen kommen, kann eine gerichtliche Unterlassungsklage erforderlich sein. Zunächst aber sollten Gespräche geführt werden, um das Problem friedlich zu lösen. Ist der Nachbar aber uneinsichtig, kann als nächster Schritt ein Anwaltsschreiben als außergerichtlicher Weg gewählt werden.
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