Zuletzt aktualisiert September 25th, 2023 9:41 PM
Dez. 14, 2018 Redaktion Allgemein, Exoten, Hunde, Katzen, Nagetiere, Nutztiere, Pferde, Terraristik, Tierbedarf, Tierschutz, Videos & Bilder, Vögel, Voraussetzungen, Wildtiere 0
Dir ist ein Wellensittich durch das offene Fenster in die Wohnung geflogen, ein herrenloser Hund läuft Dir zu, ein Kaninchen hoppelt durch Deinen Garten. Doch wie verhält man sich in diesem Fall richtig?
Aufgefundene Heim- und Haustiere wie Katzen, Hunde, Kleintiere, Ziervögel oder landwirtschaftliche Nutztiere fallen unter das Fundrecht (§§ 965 – 984 BGB). Somit muss der Finder den das Tier direkt dem Eigentümer aushändigen oder der zuständigen Fundbehörde melden. Der Fund darf keinesfalls einfach behalten werden! Sollte der Halter des Tieres Euch unbekannt sein, gebt Ihr das Tier im zuständigen Tierheim oder bei der nächsten Polizeidienststelle ab. Nachdem dort das Tier und Eure Personalien aufgenommen wurden, habt Ihr Eure Anzeigepflichterfüllt. Tiere, die bei der Polizei abgegeben werden, kommen in das zuständige Tierheim. Ein Tierheim ist eine Sammelstellen für verloren gegangene bzw. Herrenlose Tiere. Deshalb wird ein Halter, der einen Verlust meldet, von der Polizei oder den Behörden immer an die Tierheime verwiesen. So kann der Eigentümer sein vermisstes Tier oft schnell wieder finden. Auch wenn Ihr das gefundene Tier am liebsten behalten möchtet, müsst Ihr Euch laut Gesetz sechs Monate gedulden. Erst dann man es als Eigentum erwerben (§ 973 BGB).
***Damit dem Tierheim nicht zu viel Kosten entstehen, bieten diese den Findern oft an, dass Tier zunächst aufzunehemen. Die Wartezeit von 6 Monaten bis zum Erwerb gilt hierbei trotzdem! Wird jedoch der Besitzer in dieser Zeit ermittelt, muss man das Tier abgeben.***
Leider werden besonders in der Urlaubszeit viele Haustiere ausgesetzt im Wald angebunden, auf Parkplätzen aufgefunden oder in manchen Fällen sogar rücksichtslos aus dem Fahrzeug geworfen. Denn manche Haustierbesitzer sehen in dieser Zeit ihr Tier als reinste Ballast, da es ihre Urlaubsplanung erschwert oder nicht ermöglicht. Jegliche Tierliebe des Besitzers ist hierbei auf einmal verschwunden. Sie überlassen ihren Vierbeiner einfach dem Schicksal, ohne sich im Klaren zu sein, dass das Tier ohne fremde Hilfe verloren ist.
Was also tun, wenn Ihr beispielsweise einen ausgesetzten Hund gefunden habt? Solltest Du den Verdacht haben, dass er eines der eben genannten „Urlaubsopfer“ sein könnte, schaut ihn Euch zunächst genau an! Wenn der Hund einen verunsicherten, geschwächten oder orientierungslosen Eindruck macht, verstört herumläuft oder sich verängstigt verkriecht, kontaktiert Ihr bitte die nächste Polizeidienststelle oder das zuständige Tierheim. Bleibt so lange bei dem Tier, bis es von den Polizisten oder den Mitarbeitern des Tierheims in Obhut genommen wurde. Nehmt den Hund bitte nicht einfach mit nach Hause, da aufgefundene Haustiere unter das Fundrecht (§§ 965 – 984BGB) fallen und somit nicht behalten werden dürfen. Außerdem weiss man nicht, ob sich das Tier womöglich mit irgendwelchen Krankheiten infiziert hat (z.B. Tollwut usw.) oder von Parasiten befallen ist (Flöhe, Milben, Spul- und Hakenwürmer usw.).
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