Zuletzt aktualisiert September 25th, 2023 9:41 PM
Nov. 21, 2018 Redaktion Allgemein, Hunde, Katzen, Nagetiere, Nutztiere, Pferde, Tierschutz, Videos & Bilder, Vögel, Voraussetzungen, Wildtiere 0
Hornissen halten sich gerne auf Holz oder Pflanzen auf, um Material für ihr Nest oder um Nahrung zu sammeln. In den meisten Fällen ist es gar nicht so schwer mit einem Hornissennest am Haus oder im Garten umzugehen.
Da sich erwachsene Hornissen ernähren sich ausschließlich von anderen Insekten sowie von Obst, vom zuckerhaltigen Rindensaft der Bäume und gelegentlich von Nektar. Somit stören diese Tiere weder bei Kaffee und Kuchen auf der Terrasse noch bei sommerlichen Grillpartys. Obwohl die schwarz-gelben Brummer sehr nützlich sind, verunsichert es viele Menschen, wenn sie ein Hornissennest auf ihrem Grundstück entdecken.
Außerdem sollte darauf geachtet werden:
Hornissen nisten häufig in Wohn- und Gartenhäusern. Unter dem Nest sammeln sich flüssiger Kot und Beuteabfälle. Um das Umfeld des Nistplatzes möglichst sauber zu halten, legen Sie vorsichtig unter dem diesem den Boden mit Zeitungspapier oder Plastikfolie aus. Alternativ können Sie auch ein Gefäß mit saugfähigem Material wie Eintreu unter dem Bau platzieren.
Da Hornissen unter besonderem Naturschutz stehen, dürfen ihre Nester nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde umgesiedelt werden. Auch wenn diese Insekten viele Menschen verunsichert, erweisen sich als friedlich und nützlich. Sie greifen nur in der unmittelbaren Nestumgebung an, wenn sie sich bedroht fühlen. Dann gilt es, Königin und Brut zu verteidigen. Sind sie mehr als vier Meter vom Hornissennest entfernt, fliehen sie bei Störungen. Das Beseitigen oder Umsiedeln eines Nestes wird nur in Ausnahmefällen gestattet. Wer „sein“ Hornissennest dennoch umsiedeln lassen möchte, sollte sich daher zuerst an die Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt wenden. Dabei sollte erwähnt werden, dass die zuständige Behörde nur eine Außnahmegenehmigung erteilt, wenn das Nest eine unmittelbare Gefährdung darstellt. Dann darf ein Hornissenberater, ein Kammerjäger, ein Spezialist von der Feuerwehr, ein Imker oder ein Naturschützer die Insekten in einen anderen Lebensraum umsiedeln. Wenn das Hornissennest so ungelegen liegt, dass eine Umsiedlung nicht möglich ist, können Betroffene auch eine Erlaubnis für das Töten der Insekten bei der Naturschutzbehörde einholen. Die Kosten richten sich dabei nach dem Aufwand. Für die Dienste eines Kammerjägers zahlen Betroffene meist mindestens 200 Euro. In vielen Fällen ist eine Umsiedelung aber gar nicht nötig. Oft reicht es, wenn der Fachmann Absicherungen wie Sichtblenden, Flugumleitungen und Fliegendraht-Käfige anbringt. So kommen sich Mensch und Hornisse nicht in die Quere.
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