Zuletzt aktualisiert September 25th, 2023 9:41 PM
Mai 22, 2018 Redaktion Allgemein, Aquaristik, Exoten, Fische, Hunde, Katzen, Nagetiere, Nutztiere, Pferde, Terraristik, Tierbedarf, Tierschutz, Videos & Bilder, Vögel, Voraussetzungen, Wildtiere 3
Bei der Bestattung des gestorbenen Haustieres gibt es klare Regeln:
Eigentlich muss das verstorbene Tier in eine sogenannte Tierkörperbeseitigungsanstalt abgegeben werden.
Doch Glücklicherweise dürfen die Haustierbesitzer ihr totes Tier unter der Einhaltung bestimmter Richtlinien auch im eigenen Garten begraben.
Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass Haustiere nicht gleich Haustiere sind, da zwischen Nutztieren und Heimtieren unterschieden wird. Heimtiere sind Tiere, die nicht zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt oder gegessen werden. Dazu zählen Katzen, Hunde, Meerschweinchen, Mäuse, Kaninchen, Hamster, sowohl als auch Wellensittiche, Reptilien und Amphibien. Halter von Nutztieren wie Schafen, Hühnern, Pferden oder Schweinen müssen ihre toten Tiere bei gesonderten Betrieben abgeben. Demzufolge darf man nicht ein mal ein kleines geliebtes Teacup Schweinchen im Garten vergraben, da es sich um ein Nutztier handelte. Gartenbesitzer dürfen in diesem ihr Haustier bestatten, sofern der Garten nicht in oder an einem Wasserschutzgebiet liegt. Der Kadaver muss unter einer mindestens 50 Zentimeter dicken Erdschicht vergraben werden.
100.000 Haustiere werden jährlich auf Deutschlands Tierfriedhöfen bestattet. Die Kosten betragen hierbei ungefähr 250,-€. Im Preis mit einbegriffen ist meist eine zweijährige Pachtgebühr für die Grabstelle.
Verboten ist es, Haustiere an öffentlichen Wegen und Plätzen zu vergraben, was hohe Geldstrafen nach sich ziehen kann. Absolut gesetzwidrig ist es, sein Haustier mühelos im Hausmüll zu entsorgen.
Nur mal so nebenbei: Tierliebhaber können sich sogar zusammen mit ihren tierischen Gefährten beerdigen lassen. Dafür gibt es spezielle Friedhöfe für Mensch und Tier.
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