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Aug. 26, 2013 Redaktion Hunde 0
Hunde haben, wohlwollend betrachtet, die Intelligenz eines zweijährigen Kindes, und so können wir kaum erwarten, dass sie ihr Handeln und dessen Folgen realistisch einschätzen. Nichtsdestotrotz können wir ihnen beibringen, dass die Straße tabu ist. Das heißt: Schon den Welpen werden wir, wenn er allzu munter an der Leine herum hüpft und vom Gehsteig gen Fahrspur strebt, energisch zurückziehen. Und mit einem „Nein!“ oder „Pfui“ darauf hinweisen, dass dieses Areal für ihn ein Tabu ist.
Verlangen wir dann noch konsequent, dass sich „Bello“ oder „Waldi“, ehe wir die Straße queren, zunächst absetzt und erst auf Aufforderung hin losläuft, dann haben wir alles Menschenmögliche dafür getan, dass unser Hund niemals unter die sprichwörtlichen Räder kommt … dennoch kann es, beim Anblick einer Katze oder wenn sich das Tier urplötzlich erschrickt, immer passieren, dass der Vierbeiner kopflos davon hetzt. Insofern sollte es selbstverständlich sein, dass wir unseren Hund im Stadtgebiet und längs befahrener Straßen anleinen. Und das selbst dann, wenn die kommunale Verwaltung hier nicht zwingend einen Leinenzwang ausspricht!
Auch ist es, aus oben genannten Gründen, unerlässlich, dass der Vierbeiner durch eine Haftpflichtversicherung geschützt ist. Denn selbst ein kleiner Hund könnte uns bettelarm machen. Denn wie leicht könnte jemand über ihn stürzen. Kann man uns dann ein Verschulden nachweisen, wird die Krankenkasse des Betroffenen die Behandlungskosten von uns einfordern.
Schon dabei können sich – inklusive Schmerzensgeld -, die Kosten aufsummieren. Ganz zu schweigen davon, wenn der Vierbeiner auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht, bei dem es nicht mit dem Blechschaden getan ist. Dann nämlich wird, ohne Tierhaftpflichtversicherung, die Not groß sein.
Tatsächlich sind nämlich Hunde, im Gegensatz zu Kleintieren und Katzen, nicht durch die Privathaftpflichtversicherung ihrer Halter. Will meinen: Für einen Hund (oder ein Pferd) müssen wir eine eigene Tierhaftpflichtversicherung abschließen. Mitunter kann auch die eigene Haftpflichtversicherung um das Risiko der Hundehaltung aufgestockt werden.
Tarife und Möglichkeiten gibt es hier in der Tat viele. Wobei es auch bei unserer Tierversicherung auf das Kleingedruckte ankommt. So muss vor allem die Deckungssumme, als die Maximalschadenshöhe, die vom Unternehmen (noch) reguliert wird, gerade bei den Personenschäden, ausreichend hoch sein. Denn schlimmstenfalls könnte, nach einem Biss oder Unfall, den unser Hund verursacht hat, ja gar ein Menschenleben zu beklagen sein!
Auch sollten wir darauf achten, dass die Police auch bei einem Freilauf des Tieres greift. Denn schließlich wollen wir unseren Vierbeiner dort, wo es der Gesetzgeber erlaubt, ja auch mal ohne Leine durch Wald und Flur tollen lassen. Zudem sollte das Hüten durch so genannte Dritte, als Freunde oder Bekannte, auch für den Versicherer „okay“ sein. Denn sonst drohen Probleme, falls „Waldi“ einmal in Urlaub ist und von Nichtfamilienmitgliedern (gerade dann könnte ja was passieren!) betreut wird.
Zudem gibt es zahlreiche weitere Faktoren, die die Höhe des Beitrags beeinflussen könn(t)en. Das Alter des Halters, aber auch die Hunderasse. So gibt es Versicherer, bei denen die so genannten Listenhunde nicht allzu gern gesehen sind. Andererseits wird gerade für die, mancherorts generell für alle Hunde, eine Haftpflichtversicherung durch die Verwaltung vorgeschrieben. Ehe wir uns einen Hund anschaffen, sollte also auch diese Haftungsfrage unbedingt geklärt sein!
PS: Ob man zusätzlich eine Kranken- oder zumindest eine OP-Versicherung für seinen Hund abschließt, muss dagegen jeder für sich selbst entscheiden.
Ob groß oder klein, Hunde können, auch wenn sie angeleint sind, Unsinn anstellen und sollten daher gut versichert sein!
Copyright by Peter Hoffmann
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